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BGH, 29.04.1954 - 4 StR 7/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51
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Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 4 StR 7/54
"Der Vater eines durch eine unzüchtige Handlung betroffenen minderjährigen Kindes ist nach herrschender Rechtsprechung stets mitbeleidigt, da die unzüchtige Handlung, wie auch vorliegend, einen Eingriff in die Beaufsichtigungsbefugnis des Vaters (§ 1631 BGB) bedeutet", Schon das Reichsgericht hat in RGSt. 70, 247 ff, dargelegt, dass der Auffassung der Strafkammer in dieser Allgemeinheit nicht beigetreten werden kann, und auch der Bundesgerichtshof hat verlangt, dass besondere Umstände dazukommen müssen, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre des Elternteils deutlich erkennen lassen (vgl Urteil des Senats in JZ 1951, 520). - BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
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Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 4 StR 7/54
Selbst wenn der Senat diesen Satz als eine Feststellung hinnehmen wollte, so dürfte der Beschwerdeführer insoweit nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt hätte, er bringe durch sein unzüchtiges Benehmen gegen den Sohn auch dem abwesenden Vater seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsv. 22. November 1951 - 4 StR 585/51).